Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2010
Okan Marmara, Personaltrainer, Hagstr. 12a, D-76863 Herxheim
(nachfolgend „PT“ genannt)

1. Vergütung:
1.1. Honorar: Es wird der/dem Klientin/Klienten zum 15. und zum 30. jedes Monats eine Rechnung von „PT“ gemäß des gewählten Betreuungspaketes des individuellen Preises gestellt. Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

1.2. Fahrtkostenpauschale: Bei einem Anfahrtsaufwand, der über 20 min und / oder km von dem Geschäftssitz entfernt liegt, wird eine individuelle Fahrtkostenpauschale fällig.

1.3. Die Arbeitszeit wird in „10er“-Zeiteinheiten erfasst (6 Minuten = 0,1 Std.). Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit sind 30 Minuten (0,50 Std.).
Die Vergütungen werden als Bruttobeträge ausgewiesen.


2. Trainingsterminierung:
2.1. Bei Absagen bzw. Umterminierungen gilt, wenn kein „Ersatzklient“ zu dem vereinbarten Termin gefunden wird, folgende Regelung:
  • bis 36 Std. vor Termin kostenlos
  • zwischen 24 und 36 Std. vor Termin 50 % des Honorars
  • weniger als 24 Std. vor Termin 100 % des Honorars

2.2. Ausfall des Trainers: Bei dem Ausfall des „PT“ wegen Krankheit, Verletzung oder höherer Gewalt, kann, nach voriger Abstimmung mit dem Klienten, ein entsprechender „Ersatztrainer“ die vereinbarte Dienstleistung übernehmen.

2.3. Vergabe von Fremdleistungen: Falls, nach voriger Abstimmung mit dem Klienten, eine Vergabe von Fremdleistungen sinnvoll erscheint, wird „PT“ eine Empfehlung aussprechen. Für die Fremdleistung wird jedoch keine Haftung übernommen.


3. Andere Kosten:
3.1. Fremdkosten: Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind, werden von Drittfirmen direkt und im eigenen Namen direkt mit dem Klienten abgerechnet. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Dienstleistungsdurchführung wird nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen. Wurden auf Veranlassung des Klienten Fremdkosten im eigenen Namen bezahlt, werden diese plus einer Service-Gebühr in Höhe von 19 % dem Klienten in Rechnung gestellt. Fremdkosten sind nach Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

3.3. Fitnessauswertung: Falls dies vom Klienten gewünscht wird, ist eine Auswertung der Ergebnisse zum Zwecke der Dokumentation ohne Weitergaberecht bzw. unter Eigentumsvorbehalt kostenfrei.


4. Haftung:
4.1. Soweit auf Veranlassung des Klienten Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gegeben werden, wird nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers gehaftet.

4.2. Haftungsausschlussklausel: Der „PT" ist bei Verletzungen jeglicher Art, die während des Trainings oder außerhalb des Trainings passieren, von Haftungs-ansprüchen ausgeschlossen.

4.3. Jede Art von Komplikationen (Training/Beratung) ist dem „PT“ unverzüglich   mitzuteilen.

4.4. Es wird versichert, das Training freiwillig ausführen zu wollen.


5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht und Sprache:
5.1.Erfüllungsort ist jeweils im Vertrag festgelegt. Gerichtsstand für beide Teile ist Landau / Pfalz. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.


6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
6.1. Vereinbarungen in Angeboten des „PT“, die durch den Klienten schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.

6.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.


7. Urheberrecht; Eigentumsvorbehalt:
7.1. Eine Weitergabe von ausgehändigten Dokumenten bzw. Ergebnissen etc. ist nicht gestattet.

7.2. Das Urheberrecht bleibt in allen Fällen gewahrt.